
Dein
Weg zum Ausweis
Hier erfährst du alles, was du über den spannenden Weg zur Erlangung deiner Fahrerlaubnis wissen musst.
Dein
Weg zum Ausweis
Hier erfährst du alles, was du über den spannenden Weg zur Erlangung deiner Fahrerlaubnis wissen musst.
Dein Weg zum Führerausweis
Wir begleiten dich auf deinem Weg zum Führerausweis von Anfang bis Ende. Unsere Angebotspalette reicht vom Nothelferkurs über den VKU bis hin zu Fahrlektionen und mehr.
Diese Schritte führen dich ans Ziel.
Sehtest
Bevor du das Gesuch einreichst, lass dein Sehvermögen von einem Arzt oder Augenoptiker summarisch prüfen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Haupt Optik in Rothenburg, dein kompetenter Partner für gutes Sehen im Strassenverkehr. Weil gutes Sehen eine Hauptsache ist.
Nothelferkurs
Bei deiner erstmaligen Einreichung des Gesuches für die Kategorien A, A1, B oder B1 musst du den Nothelferausweis im Original beilegen. Dieser ist 6 Jahre gültig (VZV Art. 10). Vom Kurs befreit sind Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und der Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit einem 5-tägigen Einführungskurs „Sanität“.
Antrag Lernfahrausweis
Persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen (inkl. ein farbiges Passfoto im Format 35×45 mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle deiner Personalien und für die Identifikation. Die Einwohnerkontrolle stellt das Gesuchsformular mit den Unterlagen dem Strassenverkehrsamt zu.
Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnergemeinde ist auch eine persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt möglich (Schriftenempfangsschein).
Theorie / Theorieprüfung
Du hast die Möglichkeit, dich im Theorielokal auf die Prüfung vorzubereiten (Kontrolle durch Fahrlehrer möglich, Standortbestimmung). Oder du kannst bei mir per E-Mail info@fahrschule-francesco.ch oder Mobile 079 674 73 07 eine CD ausleihen. Viel Spass beim Lernen und viel Erfolg.
Verkehrskunde (VKU)
Du absolvierst den obligatorischen Verkehrsunterricht während deiner praktischen Fahrausbildung und legst ihn bei deiner erstmaligen Anmeldung zur praktischen Prüfung bei. Dein Kursbesuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (VZV Art. 18).
Praktischer Fahrunterricht
Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt. Die Handbremse muss für die Begleitperson leicht zugänglich sein. Das „L“ ist auf allen Lernfahrten anzubringen.
Legst du Wert auf eine gründliche Ausbildung? Dann bist du bei der Fahrschule Francesco gut aufgehoben. Stephanie und Francesco freuen sich auf dich. Hier lernst du die Fähigkeiten, die es braucht, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher zu führen.
Fahrprüfung
In der Regel ist es die Aufgabe deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers, dich für die praktische Fahrprüfung anzumelden, sobald du die nötige Reife dafür erlangt hast. Die Dauer der Fahrprüfung beträgt insgesamt 60 Minuten, von denen du 45 Minuten hinter dem Steuer verbringst.
Wenn du die Prüfung erfolgreich absolvierst, bekommst du deinen provisorischen Führerschein, der für drei Jahre gültig ist. Während des ersten Jahres ist es erforderlich, dass du einen obligatorischen Weiterbildungskurs im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase besuchst.
WAB-Kurs
Nachdem du die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hast, trittst du in die zweite Phase der Fahrausbildung ein. Es ist erforderlich, dass du innerhalb des ersten Jahres nach dem Erhalt deines Führerscheins an einem WAB-Kurs (Weiterbildungskurs) teilnimmst. Dieses eintägige Training bietet dir wichtige Informationen und Fertigkeiten für deine Sicherheit auf der Strasse.




